Schadensverifizierung

Gute Zeugen kommen oft aus dem engen Umfeld

Nach dem Kauf einer Schrottimmobilie stellt sich heraus, dass deren Renovierung bedingt durch Feuchtigkeit und Schimmelbefall deutlich teurer kommt als der neue Eigentümer kalkuliert hatte und zudem seine finanziellen Möglichkeiten übersteigt.

Eine Lösung muss her, wofür sich eine Gebäudeversicherung anbietet, die allerdings nur für bewohnte Objekte verfügbar ist. In dem Zustand ist das Objekt aber nicht vermietbar.

Aber Papier ist bekanntlich geduldig und ein Mietvertrag ist schnell geschrieben

Durch nicht nachvollziehbare Einwirkungen bricht nun eine Wasserleitung und das Objekt läuft mehrere Tage unter Wasser

Ein Schaden wird gemeldet und ein Sachverständiger stellt einen Schaden von über 400.000 Euro fest

In Anbetracht der Schadenhöhe und aufgrund der Feststellung des Sachverständigen, dass die angeblich nach dem Kauf in Eigenleistung erbrachten Renovierungen nur unzureichend erfolgt sind, wird ILV mit den Ermittlungen zum Schaden beauftragt

Diese ergeben, dass der Vorbesitzer die Immobilie verkauft hat, weil deren Renovierung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll war und er sich Abriß und Neubau nicht leisten wollte.

Der neue Eigentümer steckt in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Er kann bzw. will nicht plausibel erklären, in welchem privaten Verhältnis er zu dem angeblichen Mieter steht.

Der angebliche Mieter bestätigt aber das Mietverhältnis. Ermittlungen im Umfeld des Objektes ergeben, dass zum Schadenszeitraum nie jemand am oder im Objekt gesehen wurde.

Weitere Ermittlungen im Umfeld des Versicherungsnehmers ergeben, dass es sich beim angeblichen Mieter um den besten Freund seines Sohnes handelt.

Ermittlungen im näheren Umfeld des angeblichen Mieters führen dann zu einer ihm nahe stehenden Person, die in den Betrug nicht eingeweiht ist und daher freimütig erzählt, dass der angebliche Mieter erst kurz vor dem angeblichen Schaden gemeinsam in ein Bauernhaus gezogen ist und dort in einer Wohngemeinschaft lebt. Die Anmietung des Schadensobjektes war nie ein Thema.

Der Betrug ist offenkundig und die Versicherung verweigert die Regulierung

Ferner muss der Versicherungsnehmer mit einer Strafanzeige wegen Versuchten Betruges rechnen. Der angebliche Mieter muss sich dabei vom Staatsanwalt den Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Betrug gefallen lassen.